Sicherheit und Gesundheitsschutz

Darüberhinaus erbringen wir alle Leistungen nach der seit dem 10. Juni 1998 geltenden Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) für Projekte des Hoch- und Tiefbaus. Hierzu gehören:

  • das Erstellen einer Vorankündigung nach § 2Abs. 2 BaustellV und die Übermittlung der Vorankündigung an die zuständigen Behörden
  • das Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nach § 2 Abs. 3 BaustellV
  • die Wahrnehmung der Aufgaben des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach § 3 BaustellV in der Planungs- und in der Ausführungsphase
  • die Ausarbeitung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige praktische Erfahrungen in der Umsetzung der Baustellenverordnung. Sie haben die entsprechenden Lehrgänge für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren erfolgreich absolviert und können die besondere Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen (DGUV Regel 101-004, bisher BGR 128) nachweisen.

Herr Duque und Herr Hohmann sind darüber hinaus ausgebildete Fachkräfte für Arbeitsschutz nach BGV A6.